AGB

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACITAC AG

1. Allgemeines

1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ACITAC AG (nachfolgend als Lieferant bezeichnet). Abweichende Vorschriften des Kunden sind grundsätzlich als nichtig zu bezeichnen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen den alten vor (Entscheidend ist das Datum der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet).

1.2 Die Auftragsbestätigung/Rechnung ist durch den Kunden umgehend nach Erhalten auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Ge- wünschte Änderungen sind umgehend dem Lieferanten telephonisch und anschließend schriftlich zu melden.

1.3 Offensichtliche Schreib- und Rechnungsfehler oder Irrtümer sind zu korrigieren, ohne dass der Lieferant darauf behaftet werden kann und ohne dass dies am Zustandekommen des Vertrages etwas ändert.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen (beispielsweise in Farbe) gegenüber unseren Abbildungen, Muster oder Beschreibungen sind möglich.

3. Lieferung und Zahlung

3.1 Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Entscheidend ist das Datum auf der Rechnung.

3.2 Bei Bestellungen ab einem Betrag von 3000 CHF oder Sonderanfertigungen sind 50% des Betrags im Voraus und die restlichen 50% des Betrags nach Erhalt der Lieferung zu bezahlen, jedoch innerhalb von 30 Tagen.

3.3 Grundsätzlich gibt es keine Mindestbestellmenge, bei Sonderanfertigungen gelten die jeweiligen Bestimmungen.

3.4 Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern diese für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.

3.5 Bei Bestellungen von über 300 CHF werden die Versandkosten vom Lieferanten übernommen. Von unseren Kunden gewünschte zusätzliche Versandleistungen (Express, Versicherungen etc.) werden mit örtlichem Zuschlag berechnet.

3.6 Die jeweiligen eingesetzten Verpackungen und Transport- mittel werden durch den Lieferanten bestimmt, welche er jeweils als zweckmäßig beachtet.

3.7 Beanstandungen infolge von Transportschäden müssen sofort nach deren Entdecken durch den Kunden beim Lieferanten, sowie beim jeweiligen Transporteur, schriftlich angebracht werden.

4. Lieferzeiten

4.1 Ware die direkt ab Lager lieferbar ist, wird baldmöglichst zum Versand aufgegeben. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Streiks, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den oben genannten Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist. Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

4.2 Falls die Ware unseren internen Qualitätskontrollen nicht entspricht, so wird der Kunde darüber informiert und die Ware wird neu bestellt. Die Lieferzeit beginnt in diesem Fall neu zu laufen.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand durch den Lieferanten auf den Käufer über (Art. 185 OR).

6. Gewährleistung

6.1 Der Lieferant gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs kontrolliert wurde und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist.

6.2 Beim Eintreffen der Ware hat der Kunde diese unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Im Falle von Mängel müssen diese innerhalb von 5 Tagen nach erhalten der Ware schriftlich dem Lieferanten gemeldet werden. Andernfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel (Art. 201 OR). Der fehlerhafte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, uns zugeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder der Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Wer- den wesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung gemäß Art. 205 OR.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Parteien ist Basel (Schweiz).

8. Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf basierenden Verträge unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht.


Basel, den 1. Mai 2006 ACITAC AG

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